FAQ

Was bedeutet „Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision“?

Im Rahmen der staatlich anerkannten Ausbildung zum Psychotherapeuten erhält man einer bestimmten Ausbildungszeit den Status „Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision“. Dies berechtigt und verpflichtet zum eigenständigen Durchführen von Therapiestunden in jedem Setting (Einzel, Paar, Gruppe). Es ist jedoch erforderlich das diese Therapiestunden durch einen Lehrtherapeuten supervidiert werden. Dabei wird der Therapiefortschritt evaluiert und auch die weitere Therapie besprochen. (Es sind für den Abschluss der Ausbildung gesetzlich mindestens 600 eigenständig durchgeführte und supervidierte Therapiestunden nachzuweisen).

Krankenkassen und Privat-Versicherungen erstatten jedoch keine Kosten von Therapiestunden durch Therapeuten in Ausbildung – üblicher Weise sind hier aber die Honorare, je nach Ausbildungsstand, entsprechend niedriger.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Die Dauer der Therapie ist immer abhängig von der Art und Intensität der Belastung und davon, was Sie selbst erreichen wollen. Es wäre daher unseriös, eine genaue Stundenanzahl anzugeben. Ich versuche die Therapiedauer „So kurz als möglich, so lange wie nötig“ zu halten. Oft stellen sich vermeintlich „große Probleme“ als schnell veränderbar heraus, andere Themen, die man als weniger bedeutend erachtet, sich aber erst im Verlauf der Therapie in ihrer „wirklichen Größe“ darstellen. Zu Beginn, bzw. in der akuten Phase ist eine wöchentlich Therapiestunde sinnvoll, maximal 14-tägige Intervalle.

Längere Abstände erschweren den Prozessaufbau und erachte ich als nicht sinnvoll, es kann den Therapieerfolg verzögern. Erst im weiteren Verlauf oder gegen Ende der Therapie sind auch größere Abstände (z.B. 1x monatlich) möglich. Natürlich ist es Ihre Entscheidung, wie oft und wie lange Sie die Therapie in Anspruch nehmen wollen.

PsychiaterIn, PsychologIn oder PsychotherapeutIn?

Oft gibt es ein wenig Verwirrung darüber, worin sich die drei “Psychoberufe“ eigentlich unterscheiden. Alle drei sind in Österreich anerkannte Berufsbilder und über ein akademisches Studium zu erlangen. Das wichtigste Instrument der Psychiaterin oder des Psychiaters sind die Medikamente (Psychopharmaka) und das beratende Gespräch darüber. PsychologInnen hingegen arbeiten vielfach mit Testungen, in Forschung, Beratung und Training. Psychotherapie ist dahin gehend definiert, dass sie mit Hilfe einer professionellen therapeutischen Beziehung arbeitet.

Somit ist sie eine Art Lernfeld, ein Übungsplatz, in dessen geschütztem Rahmen die persönliche Veränderung entstehen kann. Ohne Wertung und in sicherer Vertraulichkeit bietet die Therapeutin bzw. der Therapeut Unterstützung, indem er/sie eine Außensicht einnehmen, auf die nötigen Ressourcen achten und Entwicklungsschritte anleiten und begleiten kann. In vielen Fällen ist eine Kombination von mehreren bzw allen Spezialisten sinnvoll.

Vertragen sich Psychotherapie und Medikamente?

Bei psychiatrischen Erkrankungen oder gewissen Krisensituationen sind vom Arzt verschriebene Medikamente hilfreich und sinnvoll, oft sogar nötig, um damit eine Situation zu erreichen, die psychotherapeutisches Arbeiten ermöglicht. Sollten Sie Medikamente nehmen so sollten Sie das auch in der Therapie ansprechen und bekanntgeben welche Medikamente gegebenenfalls genommen werden. Sollte ich es für hilfreich erachten, die Psychotherapie durch Medikamente zu unterstützen, so werde ich Ihnen die Konsultation eines Facharztes/Fachärztin für Psychiatrie empfehlen.

Eine Therapie ist nur dann sinnvoll, wenn man großen Leidensdruck hat. Stimmt das?

Aus meiner Erfahrung ist es besser nicht zuzuwarten, bis der Leidensdruck nur mehr schwer zu ertragen ist. Ein möglichst früher Beginn einer Therapie kostet weniger Geld und hilft Probleme klein zu halten.

Wann endet eine Psychotherapie?

Die Psychotherapie endet immer dann, wenn Sie es wünschen. Idealer Weise ist das dann, wenn für Sie das Ziel erreicht ist oder Sie mit dem Erreichten zufrieden sind. Die geschätzte Dauer der Therapie wird gewöhnlich zu Beginn besprochen und auch im Verlauf regelmäßig thematisiert. Ich gebe Ihnen meine Einschätzung dazu, entscheidend ist jedoch, dass es für Sie stimmig ist.

Üblicher Weise findet zum Ende eine Abschlussstunde statt, in der wir den Therapieverlauf reflektieren, die wesentlichen Punkte zusammenfassen und uns gegenseitig Rückmeldung geben können.

Hat ein Psychotherapeut Schweigepflicht?

Die Ausübung der Psychotherapie ist in Österreich im so genannten Psychotherapiegesetz geregelt. Dazu gehören unter anderem die Notwendigkeit einer umfangreichen, wissenschaftlich fundierten Ausbildung und die strenge Verschwiegenheitspflicht gegenüber allem, was im Rahmen der Therapie behandelt wird. Dies gilt in gleichem Ausmaß auch für den/die Lehrtherapeuten/in. Genauere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen finden Sie hier.

Wie läuft das Erstgespräch im Detail ab?

Das Erstgespräch dient dazu, uns kennen zu lernen und am Ende sagen zu können, ob wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können, bzw. ob ich Ihnen bei Ihrem Problem helfen kann.

Dazu werden wir natürlich thematisieren was Sie erreichen möchten und versuchen grob abzuklären, wie die Therapie ablaufen könnte. Ebenso besprechen wir die Rahmenbedingungen wie Kosten, Häufigkeit, Absageregelung, Praxisregeln usw. Am Ende dieser ersten Therapiestunde können Sie entscheiden, ob Sie mit mir psychotherapeutisch arbeiten wollen.